Weiterhin geht Sicherheit in der Esche vor! Damit wir gemeinsam kreativ werden können, müssen wir uns nach wie vor an ein paar einfache Regeln halten.

Die gute Nachricht vorab: Kinder und Jugendliche sind von der Testpflicht befreit! Nur über 18 -Jährige müssen uns einen Schnelltest oder einen Impfnachweis vorlegen.

Die Regeln für unser Miteinander in der Esche sind:

  • Wer sich krank fühlt (Symptome wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen), bleibt bitte zuhause.
  • Nach dem Betreten müssen die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfiziert werden.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist bei der Bewegung zwischen den Räumen und im Eingangsbereich sowie bei mehr als einer Person pro Raum verpflichtend. Die Masken dürfen während des Musizierens oder körperlicher Betätigungen abgelegt werden, soweit dies zwingend erforderlich ist.
  • Es ist Pflicht für ALLE, sich in die Anwesenheitsliste am Eingang eintragen zu lassen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist zu jeder Zeit einzuhalten. Chor-, Theater- und Bewegungsangebote müssen einen Mindestabstand von 2,5 m einhalten. Bitte die Bodenmarkierungen für die Einhaltung des Abstandsgebotes beachten!
  • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute (d.h. Mund, Augen und Nase) nicht berühren. Denkt an die allgemeinen Hust- und Niesregeln (in die Armbeuge husten oder niesen, von anderen wegdrehen). Ausgehängte Hygieneregeln am Eingang und an den Waschbecken beachten!
  • Leider keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln!
  • Eigene Trinkflasche mitbringen! Diese könnt ihr an unseren Wasserhähnen auffüllen. Wir dürfen leider selbst keine Getränke oder Speisen ausgeben.
  • Für Bewegungsangebote bitte schon zuhause in bequeme Sachen schlüpfen.
  • Ansonsten gilt wie immer: Den Ansagen der Kursleitenden muss Folge geleistet werden.
  • Letzte Regel und die Wichtigste: Kreativ sein und Spaß haben!

Stand: 26. Juli 2021 gemäß der aktuell gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg